Prüffristen (Richtwerte)

    Auszug aus elektrische Anlagen und Betriebsmittel - BGV A2 (VGB4)


    Anlage/Betriebsmittel
    Prüffrist
    Art der Prüfung
    Prüfer

       Elektrische Anlagen
       und ortsfeste
       Betriebsmittel

       4 Jahre
       ordnungsgemäßen  
       Zustand

      Elektrofachkraft  


       Elektrische Anlagen
       und ortsfeste
       Betriebsmittel in
       Betriebsstätten,
       Räumen und Anlagen
       besonderer Art (VDE
       0100 Gruppe 700)

       1 Jahr    ordnungsgemäßen    Zustand

      Elektrofachkraft


       Schutzmaßnahmen
       mit Fehlerstrom -
       Schutzeinrichtungen
       in stationären Anlagen

       6 Monate
       einwandfreie
       Funktion durch
       Betätigung der
       Prüftaste

       Benutzer

       - Ortsveränderliche
       elektrische
       Betriebsmittel (soweit
       benutzt)

       - Verlängerungs- und
       Geräteanschluß-
       leitungen mit
       Steckvorrichtungen

       - Anschlußleitungen
       mit Stecker

       - bewegliche Leitungen
       mit Stecker oder
       Festanschluß


       Richtwert alle
       6 Monate, auf
       Baustellen 3
       Monate. Wird
       bei Prüfungen
       eine
       Fehlerquote
       von <2%
       erreicht, kann
       die Prüffrist
       entsprechend
       verlängert
       werden.

       Maximalwerte:
       auf Baustellen,
       Fertigungsstätten
       und Werkstätten
       oder unter
       ähnlichen
       Bedingungen
       ein Jahr, in
       Büros unter
       ähnlichen
       Bedingungen
       zwei Jahre   


       auf
       ordnungsgemäßen
       Zustand

       Elektrofachkraft
       bei Verwendung
       geeigneter
       Mess- und
       Prüfgeräte auch
       elektronisch
       unterwiesene
       Personen


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